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Allgemeine Reisebedingungen der Firma Robby’s Reisen GbR
1. LEISTUNGEN: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in den Prospekten der
Fa. Robby’s Reisen und der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend. Für die Richtigkeit von Hotel- und Orts-Prospekten, die für Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, wird keine Haftung
übernommen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
2. ZAHLUNGEN:
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- EUR je Gast zu leisten. Die vollständige Bezahlung erfolgt spätestens 2 Wochen vor
Reiseantritt an den Veranstalter. Nach Vertragsabschluss ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden einen Sicherungsschein gemäß § 651k BGB auszuhändigen. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines
Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt.
3. ÄNDERUNGEN: Für die Buchung der
bei einer Reise vereinbarten Unterbringung in einem bestimmten Hotel oder in einer bestimmten Pension kann der Veranstalter keine Gewähr übernehmen. Die vom Veranstalter kurzfristig
vorgenommene, anderweitige Unterbringung an dem gleichen oder benachbarten Reiseort stellt die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung dar.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST: Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Maßgebend ist der Posteingang bei Robby’s Reisen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren
betragen je angemeldeten Teilnehmer: - bis 28 Tage vor Reisebeginn: 5 % des Gesamtpreises, jedoch min. 25,- EUR - bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises - bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises - ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises
- am Abreisetag: 100 % des Gesamtpreises - Eintrittskarten sind generell zu 100 % fällig.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER: Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 5 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Sowohl vor, als auch nach Antritt der Reise kann der Veranstalter den Vertrag fristlos
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält.
6. HAFTUNG: Die Haftung des
Veranstalters ist in jedem Fall auf die Höhe eines 2-fachen Reisepreises beschränkt. Eine Beeinflussung der Reise durch höhere Gewalt, Streik, Dauer eines Grenzaufenthaltes, nicht
vorhersehbare technische Defekte am Beförderungsmittel oder Ähnliches schließt jede Haftung des Veranstalters aus. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vertragsgemäße
Erbringung der vermittelten Reisedienstleistungen durch die jeweiligen Leistungsträger (Hotels, Gasthäuser). Aus einer zeitlichen Verschiebung der Abfahrts- oder Ankunftszeiten bis max. 5
Std. kann der Reisegast keinerlei Ansprüche stellen.
7. GEPÄCK/GEPÄCKHAFTUNG: Reisegepäck darf das Gesamtgewicht von 20 kg nicht überschreiten. Übergewicht wird mit 15,- €
je kg berechnet und kann nur mitgeführt werden, wenn der nötige Platz bereitgestellt werden kann. Die Haftung für Gepäckstücke ist pro Kilogramm mitgeführtem Reisegepäck einschließlich
Verpackung auf 10,- € begrenzt. Hierbei wird nur bei fahrlässigem Handeln des Veranstalters bzw. seines Beauftragten gehaftet. Bei Diebstahl, sonstigem Verlust oder anderweitig
herbeigeführten Beschädigungen wird nicht gehaftet. Generell vom Transport ausgeschlossen sind Flaschenkisten und Kühlboxen. Es ist untersagt, Alkohol mit in den Bus zu bringen.
8. PASS-/VISABESTIMMUNGEN: Die Einhaltung von Pass-, Visa- und Zollbestimmungen obliegt dem Reisenden. Die Fa. Robby’s Reisen erteilt nur unverbindliche Empfehlungen, maßgebend
sind die jeweils gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Reiselandes.
9. MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISEGASTES: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisegast
verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist er gehalten,
Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. dem jeweiligen Leistungsträger Mitteilung zu machen.
10. UMBUCHUNGEN:
Für die Bearbeitung von Umbuchungen werden 15,- € pro Reisegast erhoben.
11. GRUPPENBUCHUNGEN: Bei Gruppenbuchungen ist derjenige, der die Reise bucht, für die Zahlung
sowie die Weiterleitung der AGBs an die einzelnen Teilnehmer verantwortlich. Desweiteren muss derjenige, der die Reise bucht, eine Namensliste der Teilnehmer vorlegen. Bei Beanstandungen,
Problemen mit den Leistungsträgern etc. ist er allein verantwortlich.
12. SITZPLATZEINTEILUNG: Die Fa. Robby’s Reisen behält sich vor, eine Sitzplatzeinteilung zu machen. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Plätze.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
14. GERICHTSTAND: Der Gerichtstand ist Würzburg.
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